Was ist die Bordeaux-Klassifikation von 1855?
Kurze Antwort
Die Klassifikation von 1855 ist eine Rangliste der besten Bordeaux-Châteaus, im Auftrag Napoleons III. zur Pariser Weltausstellung erstellt. Sie umfasst 61 Rotweingüter des Médoc (plus Haut-Brion aus Graves) in fünf Stufen von Premier Cru bis Cinquième Cru sowie 27 Süßweingüter aus Sauternes-Barsac in zwei Stufen.
Ausführliche Antwort
Die Klassifikation wurde vom Bordelaiser Handelssyndikat (Syndicat des Courtiers de Commerce) auf Basis einer einfachen Methodik erstellt: der durchschnittlichen Marktpreise der Châteaus in den vorangegangenen 100 Jahren. Es gab keine Verkostungen – die Preise sollten die kumulierte Qualität objektiv widerspiegeln. Die fünf Premiers Crus (damals vier) waren Château Lafite, Château Latour, Château Margaux und Château Haut-Brion; 1973 wurde Mouton-Rothschild nach 50-jährigem Lobbying von Baron Philippe de Rothschild als fünftes Premier Cru hinzugefügt – die einzige Modifikation in 170 Jahren.
Die fünf Stufen umfassen: 5 Premiers Crus ("First Growths"), 14 Deuxièmes Crus (u.a. Rauzan-Ségla, Léoville-Las-Cases, Pichon-Longueville, Cos d'Estournel), 14 Troisièmes Crus, 10 Quatrièmes Crus und 18 Cinquièmes Crus. Geografisch konzentrieren sich die Güter im Médoc (fast alle linken Ufer-Weine), mit Château Haut-Brion in Pessac als einzige Ausnahme – es wurde wegen seines historisch hohen Marktpreises trotz seiner Graves-Lage aufgenommen. Pomerol und Saint-Émilion wurden komplett ignoriert, was rückblickend das größte Manko der Klassifikation ist.
Die Sauternes-Klassifikation umfasst drei Ebenen: Premier Cru Supérieur (einzig Château d'Yquem), 11 Premiers Crus (Climens, Suduiraut, Rieussec, Guiraud, La Tour Blanche, de Rayne-Vigneau, Sigalas-Rabaud, Rabaud-Promis, Lafaurie-Peyraguey, Coutet und Clos Haut-Peyraguey) und 15 Deuxièmes Crus. Wenig bekannt: Die Klassifikation wurde von Napoleon III. nicht angefragt, sondern nachträglich akzeptiert – sie war ursprünglich eine lokale Initiative, die durch die Weltausstellung internationale Prominenz erlangte. Auch bemerkenswert: Die rechtliche Verankerung erfolgte erst 1973 durch eine Ministerialverordnung, welche die Klassifikation als "unwiderruflich" erklärte – eine bemerkenswerte Absicherung gegen Reformdruck. Mehrere Châteaus haben seit 1855 ihre Qualität erheblich verändert, einige Fünftklassige (Lynch-Bages, Pontet-Canet) erreichen heute Preisniveaus von Zweitklassigen.